Gemeinderatssitzung mittels Umlaufverfahren
Die Mitglieder*innen des Gemeinderates führen derzeit eine Sitzung im Umlaufverfahren in der Zeit vom 18.01.2021 bis 02.02.2021 durch, da Präsenzsitzungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden sollen.
Dennoch möchten wir, dass die Mitbürger*innen über unsere Themen informiert sind!
Deshalb möchten wir die Unterlagen für die im öffentlichen Teil zu fassenden Beschlüsse auf unserer HP veröffentlichen.
Wir haben uns auf die notwendigen Entscheidungen beschränkt. Die rechtliche Grundlage zum Umlaufverfahren wird im Folgenden erklärt.
Was bedeutet Umlaufverfahren?
§35 Abs. 3 GemO: Bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern dürfen Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden, wenn bei Umlaufverfahren kein Ratsmitglied einem solchen Verfahren widerspricht und bei Video- oder Telefonkonferenzen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einem solchen Verfahren zustimmt.
Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Der Gemeinderat ruft in seiner nächsten Präsenzsitzung die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse auf und kann diese aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Bei Video- und Telefonkonferenzen ist der Öffentlichkeit auf elektronischem Weg die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine Gründe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 entgegenstehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind hierüber in geeigneter Form zu unterrichten.
Unterlagen zu den zu fassenden Beschlüssen im öffentlichen Teil der Sitzung
Einladung zur Ortsgemeinderatssitzunng im Umlaufverfahren
Sitzungsvorlage (Haushaltsplan) Straßenhaus
Birgit Haas
Ortsbürgermeisterin