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Leinenzwang und Hundekot

Immer wieder gibt es in unserer Ortsgemeinde Beschwerden zum Thema Hundehaltung, insbesondere zum Thema Leinenzwang und Hundekot.

Deshalb ist es sicherlich wichtig auf diese Problematik hinzuweisen und Hundehalter und Nicht-Hundehalter zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz aufzufordern. Eigentlich bedarf es keines Streites. Die Anleinpflicht und auch der unliebsame Hundekot sind klar geregelt - insbesondere auch im Wald. Niemand möchte sicherlich, dass ein Reh von einem Hund gerissen wird. Und dennoch wird der Ortsgemeinde wiederholt gemeldet, dass auf den Wald- und Feldwegen Hunde unangeleint herumlaufen.

Deshalb zur Erinnerung - Was ist erlaubt und was nicht?

Hier gibt es verschiedene Regeln zu beachten.

Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass sie diese öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Eine eingetretene Verunreinigung ist unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Dies gilt insbesondere für eine Verunreinigung durch Hundekot. Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Des weiteren ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze und Bolzplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen!

Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz

Im § 22 des Landeswaldgesetzes sind die Rechten und Pflichten der Waldbenutzenden festgehalten.

Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden.
Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz: § 26 (Auszug)

Es ist verboten, unbefugt Wild an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen oder in ähnlicher Weise zu stören.

Landesschutzgebiete (schärfere Regelungen!)

Hunde sind anzuleinen! Es gibt keine Ausnahmen! Sinn und Zweck dieser Vorschriften ist es, den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkung dauerhaft zu erhalten und zu schützen.

Zudem gilt zu beachten: außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke ist Jagdgebiet. Jägerinnen und Jäger müssen hier Hege- und Sorgepflichten beachten, das gehört zu ihren gesetzlichen Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind sie auf die Unterstützung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, insbesondere derer, die einen Hund ausführen. Streng genommen können wildernde Hunde abgeschossen werden. Es ist also letztlich nicht ausgeschlossen, dass Ihr Hund von Jägerin oder Jäger als wildernd eingeschätzt wird, wenn er Wild verfolgt oder reißt und Sie selbst gerade außer Sichtweite sind.

Zum Schluss noch ein Wort zum Thema "Hundekot"

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Um die Beseitigung des Hundekots zu unterstützen wurde seitens der Ortsgemeinde Hundekotbeutelspender aufgestellt. Die auffälligen roten Beutel werden auch überwiegend fleißig genutzt. Vielen Dank an die Hundehalter dafür!

Es wäre ein Zeichen der gegenseitigen Rücksichtnahme -auch gegenüber unseren Kindern, gegenüber unseren Gemeindearbeitern und Landwirten – wenn diese von allen Hundeführern benutzt werden. Egal wo der Hund seinen Haufen hinterlässt. Sollte es an Beuteln fehlen, werden wir Abhilfe schaffen.


Birgit Haas
Ortsbürgermeisterin


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