Naturdenkmäler in Straßenhaus
Samstag, den 31. Juli 2010 um 12:20 Uhr
Doch was ist ein Naturdenkmal? Nach dem Landespflegegesetz sind Naturdenkmäler: „...durch eine Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte und seltene Bäume, Baumgruppen und Alleen, besonders wertvolle Landschaftselemente und Pflanzenbestände), deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen ...“. Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten !
Naturdenkmäler sollen gekennzeichnet werden. In der Verbandsgemeinde Rengsdorf gibt es neun formal festgelegte Naturdenkmäler. Davon sind bereits seit 1970 allein drei in der Ortsgemeinde Straßenhaus ausgewiesen: Baumbestand am Marktplatz in Straßenhaus; „Stangenstein“ (Felsblock aus Quarzit) in Niederhonnefeld und „Hangeley“ (Felsabsturz) in Niederhonnefeld
Weitere Naturdenkmäler sind: Quarzitblöcke „Im Bengert“ in Hümmerich; Eichenbaum in Hümmerich; Lindenbaum in Anhausen; Nußbaum in Meinborn; Traubeneiche in Hardert und Lindenallee an der Nonnenley in Rengsdorf.






